Rental Terms & Conditions / de Nifty O.E. 29 Juni 2025

ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN FÜR FAHRZEUGE

Das Mindestalter für alle Fahrzeugkategorien beträgt 23 Jahre. Zudem darf nur die im Mietvertrag angegebene Person das Fahrzeug führen

Der Fahrer muss einen gültigen Führerschein vorlegen, der mindestens ein Jahr vor dem Mietdatum ausgestellt wurde. Der Führerschein muss entweder griechisch, europäisch (für EU-Länder) oder international (für Länder außerhalb der EU) sein.

Bei der Online-Reservierung über unsere Website ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % des gesamten Mietpreises (basierend auf der Anzahl der Miettage und der gewählten Fahrzeugkategorie) im Voraus zu leisten. Der Restbetrag (70 %) wird bei der Fahrzeugübernahme in bar oder per Karte (Debit- oder Kreditkarte) bezahlt.

Die Reservierung bezieht sich auf eine Fahrzeugkategorie, die mehrere Modelle mit vergleichbaren Merkmalen umfasst (z. B. Motorleistung, Kraftstoffart, Kofferraumgröße). Sollte am Tag der Fahrzeugübernahme kein Fahrzeug der reservierten Kategorie verfügbar sein, behält sich das Unternehmen das Recht vor, kostenlos ein Fahrzeug einer höheren Kategorie bereitzustellen (Upgrade).

Für die Anmietung eines Fahrzeugs bei unserem Unternehmen ist keine Kaution auf der Kredit- oder Debitkarte des Fahrers erforderlich.

Unser Unternehmen bietet die Möglichkeit, das Fahrzeug an dem vom Mieter gewählten Ort zu liefern oder abzuholen (z. B. Hafen von Heraklion, Flughafen Nikos Kazantzakis usw.). Ein eventuell anfallender Aufpreis richtet sich nach der Entfernung zu unserem Firmensitz, zum Beispiel:

 

PREFECTURE

AREA

AMOUNT

 

 

 

 

 

 

 

 

HERAKLION

AMMOUDARA

 

 

 

 

FREE

HERAKLION

PORT

AIRPORT

AGIA PELAGIA

LIGARIA

FODELE

KARTEROS

KOKKINI HANI

GOUVES

10 €

ANALIPSI

ANISSARA

 

 

15 €

HERSONISSOS

KOUTOULOUFARI

PISKOPIANO

STALIS

MALIA

25 €

 

 

 

 

 

 

CHANIA

GEORGIOUPOLIS

55 €

ALMYRIDA

65 €

CHANIA

 

70 €

PORT OF CHANIA

SOUDA

CHANIA AIRPORT

 

75 €

AGIA MARINA

PLATANIAS

80 €

KOLYMBARI

KISSAMOS

85 €

ELAFONISI

105 €

PALEOCHORA

 

 

LASITHI

PLAKA

30 €

ELOUNDA

35 €

AGIOS NIKOLAOS

 

40 €

AGIOS NIKOLAOS PORT

 

 

RETHYMNO

BALI

25 €

PANORMO

SKALA

30 €

RETHYMNO

 

35 €

RETHYMNO PORT

 

Wird die Reservierung bis zu 10 Tage vor Mietbeginn storniert, wird die bei der Online-Reservierung geleistete Anzahlung von 30 % vollständig zurückerstattet. Erfolgt die Stornierung später, wird die Anzahlung nicht zurückerstattet.

Am Tag der Rückgabe muss das Fahrzeug mit dem gleichen Kraftstoffstand zurückgegeben werden, wie es bei der Übergabe war. Tankt der Mieter versehentlich den falschen Kraftstoff (z. B. Diesel statt Benzin), trägt er die vollen Reparaturkosten für alle dadurch entstandenen Schäden.

Alle Schlüssel unserer Fahrzeuge sind codiert und mit einem Chip ausgestattet. Bei Verlust oder Beschädigung der Schlüssel trägt der Mieter die Kosten für deren Ersatz. Werden die Schlüssel im Fahrzeug eingeschlossen, ist der Mieter auch für die Kosten der Wiederbeschaffung verantwortlich (z. B. Einsatz eines Kfz-Mechanikers).

Der Mieter ist für alle Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung während der Mietdauer verantwortlich und verpflichtet, alle daraus resultierenden Bußgelder zu zahlen – auch wenn diese erst nach Rückgabe des Fahrzeugs erhoben werden.

🇩🇪 Optionale Leistungen und Zusatzausstattung

Kindersitze: Nur auf vorherige Reservierung verfügbar und mit einem täglichen Aufpreis von 2 € verbunden.

Es ist verboten, das gemietete Fahrzeug per Fähre außerhalb von Kreta zu transportieren. In allen anderen Fällen haftet der Mieter vollständig für alle Schäden, die während des Transports des Fahrzeugs auf irgendeine Weise entstehen, unabhängig von abgeschlossenen Versicherungsdeckungen oder Haftungsbeschränkungen, die zu Beginn der Miete vereinbart und bezahlt wurden.

Fahrzeugnutzung: Das Fahrzeug ist Eigentum des Unternehmens. Der Mieter hat keine weiteren Rechte außer dem Besitz und der Nutzung während der Mietdauer. Der Mieter darf das Fahrzeug weder untervermieten noch übertragen oder verkaufen.

 

Während der Mietdauer ist die Nutzung des Fahrzeugs in folgenden Fällen untersagt:

  • Transport von Waren oder Gütern gegen Entgelt oder zur Nutzung als gewerbliches Fahrzeug oder Werbeträger zur Erfüllung der Bedürfnisse des Mieters (z. B. Anbringen von Werbeaufklebern, Logos oder Kontaktdaten eines anderen Unternehmens).
  • Beförderung von Personen gegen Entgelt (z. B. als Taxi oder im Rahmen von Mitfahrgelegenheiten).
  • Transport von Gegenständen, die das Fahrzeug beschädigen könnten (einschließlich explosiver oder brennbarer Stoffe) oder dessen Weitervermietung aufgrund des Zustands oder Geruchs verzögern.
  • Überladung mit Passagieren und/oder Gepäck.
  • Abschleppen oder Schieben eines anderen Fahrzeugs, Anhängers oder Objekts ohne ausdrückliche Zustimmung des Unternehmens.
  • Fahren abseits befestigter Straßen oder auf für das Fahrzeug ungeeigneten Straßen, einschließlich Rennstrecken.
  • Teilnahme an Rennen, Wettbewerben oder ähnlichen Veranstaltungen.
  • Befahren von gesperrten Bereichen, einschließlich Servicewegen von Flughäfen und angrenzenden Zonen.
  • Verstoß gegen Verkehrsregeln oder sonstige gesetzliche Vorschriften.
  • Nutzung des Fahrzeugs zu illegalen Zwecken.

Alle Fahrer, die mit unserem Unternehmen einen gültigen Mietvertrag abgeschlossen haben, sind durch eine Haftpflichtversicherung gegen Todesfälle, Körperverletzungen und Sachschäden abgesichert. Diese Versicherungsleistungen unterliegen den allgemeinen Vertragsbedingungen zwischen unserem Unternehmen und der kooperierenden Versicherungsgesellschaft.

Sofern keine Verkehrsverstöße vorliegen (und vorbehaltlich der nachfolgend genannten Ausnahmen von der Versicherung), kann die Haftung des Mieters für Schäden am Mietfahrzeug begrenzt werden – bis zu 250 € für die Fahrzeugkategorien A, B und C sowie bis zu 400 € für die Kategorien D, E, F und höher.

 

Unachtsames Fahren / Ausnahmen vom Versicherungsschutz:
Der Versicherungsschutz entfällt, und unser Unternehmen hat das Recht, vom Mieter eine Entschädigung in Höhe der Reparaturkosten zu verlangen, wenn der Schaden am Fahrzeug unter den folgenden Umständen entsteht:

  1. Wenn das Fahrzeug auf einer nicht genehmigten Straße, einem unbefestigten Weg, einem Feldweg oder im Gelände gefahren wird (z. B. Balos), unabhängig davon, ob dies absichtlich oder unbeabsichtigt geschieht (z. B. wenn der Fahrer ohne triftigen Grund vom Weg abkommt). Im Falle eines Verstoßes gegen diese Bedingung haftet der Mieter für alle Schäden an der Unterseite des Fahrzeugs, an den Rädern und Reifen, einschließlich der Kosten für den Austausch von Filtern und einer erforderlichen Spezialreinigung.
  2. Wenn der Mieter gegen Verkehrsregeln verstößt (z. B. Verkehrsschilder / STOP-Schild, Geschwindigkeitsbegrenzungen, Fahrtrichtung, Wenden, unerlaubtes Überholen bei durchgezogener Linie).
  3. Wenn der Mieter durch Unachtsamkeit vom Weg abkommt.
  4. Wenn der Mieter gegen Parkvorschriften verstößt.
  5. Wenn das Fahrzeug am Strand gefahren wird und Schäden durch Sand und/oder Meerwasser entstehen.
  6. Wenn das Fahrzeug bei Rennen, Rallyes oder Wettbewerben eingesetzt wird oder für entgeltliche Dienstleistungen verwendet wird (z. B. als Taxi oder Kurierdienst).
  7. Wenn das Fahrzeug von einer Person gefahren wird, deren Führerschein eingezogen wurde, die nie einen geeigneten Führerschein besaß oder die nicht als Fahrer im Mietvertrag eingetragen ist.
  8. Wenn der Fahrer unter dem Einfluss von Alkohol oder berauschenden Substanzen steht, die seine Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen.
  9. Wenn das Fahrzeug vorsätzlich oder fahrlässig beschädigt wird, z. B. durch starken Wind verursachte Schäden an Karosserie oder Türen, Kupplungsschäden, Dellen an Motorhaube/Kofferraum/Dach, Schäden am Innenraum oder durch Haustiere verursachte Schäden.
  10. Wenn das Fahrzeug nach Ablauf der im Vertrag vereinbarten Mietdauer (oder einer vorher vereinbarten Verlängerung) gefahren wird.
  11. Wenn das Fahrzeug für Zwecke verwendet wird, die gegen griechisches Recht verstoßen.

Im Falle eines Fahrzeugdiebstahls ist der Mieter verpflichtet, den Fahrzeugschlüssel an unser Unternehmen zurückzugeben. Andernfalls gilt er als verantwortlich und hat die Kosten für den Ersatz des Fahrzeugs zu tragen (z. B. wenn die Schlüssel im Fahrzeug gelassen wurden und dieses gestohlen wird).

Im Falle eines Unfalls muss der Mieter unser Unternehmen unverzüglich kontaktieren. Wenn ein weiteres Fahrzeug beteiligt ist und/oder Verletzungen oder Sachschäden Dritter vorliegen, ist der Mieter außerdem verpflichtet, umgehend die Polizei zu informieren.

Der Mieter darf den Unfallort nicht verlassen, ohne den Vorfall zu melden. Unterlässt er es, unser Unternehmen rechtzeitig zu informieren, ist er verpflichtet, die Kosten für die Reparatur der entstandenen Schäden am Mietfahrzeug zu übernehmen.

Alle Versicherungsleistungen und Haftungsfreistellungen gelten nur unter der Voraussetzung, dass der Mieter sämtliche Mietbedingungen einhält.

Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug zu inspizieren und etwaige Schäden so schnell wie möglich unserem Büro zu melden, ohne das Fahrzeug zu bewegen, um alle erforderlichen Informationen und Fotos zur vollständigen Beschreibung des Vorfalls bereitzustellen.

Mit seiner Unterschrift erklärt der Mieter ausdrücklich, dass er die allgemeinen Mietbedingungen gelesen und akzeptiert hat. Darüber hinaus erteilt er seine Zustimmung zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten (wie Erhebung, Nutzung und Speicherung), die zur Durchführung des Vertrags erforderlich sind, für einen Zeitraum von 5 Jahren nach Vertragsende.

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